Allgemeine Geschäftsbedingungen
Motion Estate – Jannis Schwital, Am Korott 15, 46325 Borken.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Motion Estate – Jannis Schwital („Motion Estate")
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde") über die Erstellung KI-generierter Immobilienvideos.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
können keine Verträge mit Motion Estate abschließen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, Motion Estate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Motion Estate erstellt aus vom Kunden bereitgestellten Fotografien einer Immobilie ein
KI-generiertes Verkaufsvideo zur Nutzung in Marketing und Social Media.
(2) Angebotene Leistungspakete:
| Paket | Leistung | Preis (netto) |
|---|---|---|
| Einzelvideo | 1 Video, Einmalzahlung | 59 € |
| Starter-Abo | 4 Videos pro Monat | 200 €/Monat |
| Pro-Abo | 8 Videos pro Monat | 350 €/Monat |
| Individuell | Nach Absprache | auf Anfrage |
Zuschläge: Foto-Retusche +15 € je Video, Express-Lieferung (24 Std.) +25 € je Video.
(3) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung);
es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(4) Standardlieferzeit: 48 Stunden ab vollständigem Erhalt der Fotos, sofern nicht Express gebucht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine
Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald Motion Estate die Bestellung ausdrücklich bestätigt
(per E-Mail) oder mit der Ausführung beginnt.
(3) Bei Abo-Paketen gilt der Vertrag mit erfolgreicher erster Zahlung als abgeschlossen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Videoerstellung benötigten Fotografien zur Verfügung.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung und Weitergabe der übermittelten Fotos berechtigt
ist, insbesondere die erforderlichen Rechte an Aufnahmen Dritter (z. B. Fotografen) besitzt oder
eingeholt hat. Der Kunde stellt Motion Estate von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer
Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
(3) Verzögert sich die Übermittlung der Fotos, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
§ 5 Nutzungsrechte am gelieferten Video
(1) Motion Estate räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und
räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am gelieferten Video für eigene Marketingzwecke ein
(Website, Social Media, Anzeigen, Exposés).
(2) Eine Nutzung des Videos durch Motion Estate als eigenes Referenzbeispiel (z. B. Portfolio,
Website, Social-Media-Kanäle von Motion Estate) erfolgt nur mit gesonderter, schriftlicher
Freigabe des Kunden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Einzelvideos werden vor Produktionsbeginn per Vorkasse über den bereitgestellten
Zahlungslink beglichen.
(2) Abo-Pakete werden monatlich im Voraus abgebucht (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift).
(3) Bei Zahlungsverzug ist Motion Estate berechtigt, die Leistungserbringung bis zum
Zahlungseingang auszusetzen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung (nur Abo-Pakete)
(1) Abo-Pakete laufen auf unbestimmte Zeit und sind monatlich zum Ende des jeweiligen
Abrechnungsmonats kündigbar.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Motion Estate liefert das Video nach bestem fachlichem Standard auf Basis der übermittelten
Fotos.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Danach gilt das Video als abgenommen.
(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nachbesserung; schlägt diese fehl, kann der Kunde
Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Haftung
(1) Motion Estate haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Hinweis zu KI-generierten Inhalten
Die gelieferten Videos werden mit Hilfe künstlicher Intelligenz aus den vom Kunden bereitgestellten Fotografien erstellt. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte (Art. 50 KI-VO) zu beachten, soweit sie ihn selbst treffen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig,
Borken (Westfalen).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Stand: 26. Oktober 2026